Seit dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A seit dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie).
Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Über das BAFA sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und - Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse
- besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln
- effizienten Wärmepumpen
- die Vornahme von Visualisierungsmaßnahmen
Allgemeine Informationen
Als Antragsteller oder Fachunternehmer finden Sie Informationen zu den einzelnen Fördervoraussetzungen unter den links nebenstehenden Rubriken „Solarthermie“, „Biomasse“, „Wärmepumpen“, „Innovationsförderung“ und „Visualisierung“.
Hier können Sie unter anderem nachlesen
- ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist
- welche Anlagen förderfähig sind
- wann und wie die Förderung zu beantragen ist
- wie hoch die Förderung ausfallen kann
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011. Die Förderrichtlinien, eine Übersicht zu den einzelnen Fördersegmenten sowie die Antragsformulare finden Sie rechts nebenstehend unter der Rubrik „Downloads“.
Hinweis: Leider sind Anlagen in oder auf neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich nicht förderfähig. Es sind nur solche Anlagen förderbar, die einem Gebäude dienen, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand).
Verbesserte Förderkonditionen
Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien mit erheblichen Konditionsverbesserungen für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.
Die folgenden Konditionenverbesserungen sind nur bis zum Jahresende befristet. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen
- Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m²
- Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro
- Erhöhung des Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse auf 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach beträgt der Bonus 500 Euro
Alte Heizkessel sind wahre Energieverschwender und haben hohe Verluste. Moderne Brennwertgeräte setzen den Brennstoff dagegen fast vollständig in nutzbare Heizwärme um. Sie benötigen dadurch bis zu 30 Prozent weniger Heizöl, Erd- oder Flüssiggas als alte Konstanttemperaturkessel; gegenüber Niedertemperaturkesseln sparen sie rund zehn Prozent. Noch energieffizienter heizt man, wenn man eine neue Gas- oder Öl-Brennwertheizung mit einer Solaranlage kombiniert.
Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien, die Gegenwart aber noch immer den fossilen Brennstoffen – gerade wenn es ums Heizen geht. Während die regenerativen Energien bei der Stromerzeugung 2007 bereits einen Marktanteil von 14,2 Prozent erreicht haben, tragen sie erst 6,6 Prozent zur Wärmeversorgung bei; der Rest wird aus Erdgas, Öl und Kohle gewonnen.
Allgemeines
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden für verschiedene Anwendungsbereiche:
- zur Raumheizung
- zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- zur Bereitstellung von Prozesswärme
- zur solaren Kälteerzeugung
- Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen
Hinweis: Leider sind Solarkollektoranlagen auf neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich nicht förderfähig.
Hinweise zur Antragstellung
Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt.
- Eine Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen finden Sie nebenstehend im Bereich "Downloads"
- Die vorgesehenen Förderbeträge können Sie der Übersicht zur Basis-, Bonus- und Innovationsförderung entnehmen.
- Die aktuellen Antragsformulare stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Je nach Antragsteller sind unterschiedliche Kriterien der Antragstellung zu beachten:
1. Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine)
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einzureichen (Ausschlussfrist). Förderbar sind Vorhaben, die ab dem 01. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular)
- die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular)
- die vollständige Rechnung – adressiert an den Antragsteller/die Antragstellerin – in Kopie.
Wenn zusätzlich eine Bonusförderung beantragt wird, müssen weitere Nachweise eingereicht werden (siehe Rubrik „Bonusförderung“).
2. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
Alle Anträge von Unternehmen auf Investitionszuschüsse des BAFA sind bereits vor Vorhabensbeginn zu stellen. Gleiches gilt für Anlagen, die im Zuge der freiberuflichen Tätigkeit genutzt werden (z. B. für die Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung von Kanzlei- oder Praxisräumen). Als Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages sowie die Auftragsvergabe. Reine Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ist die Anlage innerhalb von 9 Monaten in Betrieb zu nehmen.
Beachten Sie bitte:
- Für die vorgenannten Antragsteller (Punkt 1 und 2) stehen unterschiedliche Antragsformulare zur Verfügung.
- Um Ihnen das Ausfüllen des Antrags zu erleichtern, gibt es zu jedem Antrag eine sogenannte Checkliste.
- Die Antragsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt dem BAFA vorliegen. Nur dann kann über die Gewährung des Zuschusses entschieden werden.
- Die eingereichten Unterlagen können nicht zurückgesendet werden.
Hinweise zu den Fördervoraussetzungen
Es sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs für Kühlung von Gebäuden dienen. Für das Gebäude muss bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet worden sein und es muss bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Heizungssystem vorhanden gewesen sein.
Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme sind abweichend hiervon auch dann förderfähig, wenn sie auf Neubauten errichtet werden. Im Übrigen werden Anlagen in Neubauten nicht mehr gefördert.
1. Basisförderung von Solarkollektoranlagen
a. Solarkollektoranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs) 120 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Geht Ihr Antrag nach diesem Datum dem BAFA zu, beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind zu erfüllen und nachzuweisen:
- Bei Vakuumröhrenkollektoren: mindestens 7,0 m² und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
- Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 m² und mindestens 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung für die ersten 40 m² 120 Euro je angefangenem Quadratmeter (Antragseingang bis zum 30. Dezember 2011) und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem Quadratmeter. Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dienen und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je Quadratmeter Bruttokollektorfläche ausgestattet sind.
b. Erweiterung von Solarkollektoranlagen
Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Kollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage nach der Erweiterung der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung dient.
c. Solarkollektoranlagen für die Warmwasserbereitung
Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert.
Ausnahme: Große Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind. Nähere Informationen zur Innovationsförderung finden Sie in der gleichnamigen Rubrik (links nebenstehend).
2. Bonusförderungen
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonusförderungen bezuschusst werden.
Kesseltauschbonus
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung“.
Regenerativer Kombinationsbonus
Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solarkollektoranlage kann ein Bonus gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage errichtet wird. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung“.
Effizienzbonus
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in einem besonders effizient gedämmten Gebäude kann zusätzlich mit dem Effizienzbonus gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung“.
Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus gewährt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung“.
3. Innovationsförderung
Erläuterungen zu den besonderen Förderbedingungen sind unter der Rubrik „Innovationsförderung“ aufgeführt
Ausführliche Infos und Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Erneuerbare Energien –
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Tel. (06196) 90 86 25
www.bafa.de